ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN „INNO-Tech Solutions e.K“

Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln die Schuldverhältnisse zwischen der Firma INNO-Tech Solutions e.K. als Hersteller und Kunden der Produkte und Dienstleistungen von INNO-Tech Solutions. Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Beziehungen zwischen dem Hersteller und dem Kunden, es sei denn, der Hersteller und der Käufer im Einzelfall und im Einzelfall nichts anderes vereinbaren; was im Fazit dargelegt werden sollte Geschäftsvertrag.

 

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen erfolgt ausschließlich gemäß den ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN.Unsere EinkaufsbedingungenKunden sind hiervon ausgeschlossen und werden in keinem Fall akzeptiert, wenn die Geschäftsführung von INNO-Tech Solutions e.K. dies ausdrücklich vorschreibtbestätigt oder verifiziert nicht durch die Unterzeichnung eines Geschäftsvertrags.Alle möglichen Abweichungen von den ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGENmüssen stets von INNO-Tech Solutions e.K. schriftlich bestätigt und dem Kunden/Lieferanten ordnungsgemäß zugestellt werden.

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN sind Bestandteil von: Rechnung, Rechnung, Angebot und Vertrag.

Alle eingegangenen Bestellungen müssen können in schriftlicher oder elektronischer Form oder direkt im WEB-ONLINE-SHOP unserer Online-Bewerbung erfolgen der Kunde sich ordnungsgemäß registriert und seine Registrierung überprüft wird.

Die Bestellung wird erst mit unserer schriftlichen oder elektronischen Bestätigung der Bestellung und der Zusendung eines Formulars gültig, das die Bestätigung und Eingabe der Bestellung in das Informationssystem nachweist. Für den Fall, dass der Kunde die Bestellung storniert und sich die Bestellung ausschließlich auf die Herstellung des Produkts bezieht, ist dies ausschließlich der Fall Auf den Kunden zugeschnitten ist der Kunde verpflichtet, bis zum Tag der Stornierung sämtliche mit dieser Bestellung verbundenen Kosten zu tragen Aufträge.

 

LIEFERTERMINE

Die Frist für die Lieferung der bestellten Produkte richtet sich nach dem Angebot, auf dessen Grundlage die Produkte angeboten wurden, und nach der dem Kunden zugesandten Auftragsbestätigung.

Lieferfristen sind grundsätzlich Richtwerte und unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich bestätigt wurde. Die Lieferfrist beginnt am Tag der Auftragsbestätigung und endet am Tag der Lieferung des Produkts oder der Fertigstellung Kundenservice.

Für die Lieferung von Sonderprodukten, die bedingt an die Anforderungen und Bedürfnisse des Kunden angepasst sind, wird die Frist festgelegt Mit der Angebotsunterlage an den Kunden beginnt die Frist mit der Zustellung der Auftragsbestätigung an den Kunden auf der Grundlage der beim Kunden eingegangenen schriftlichen Bestellung. Bei Eintritt unvorhergesehener und unverschuldeter Hindernisse verlängern sich die Lieferfristen angemessen durch den Willen der INNO-Tech Solutions e.K. verursacht wurden und derart sind, dass sie einen erheblichen Einfluss auf die Erfüllung der Verpflichtungen hatten.

Über den Anfang und Nach Eintritt von Hindernissen sind die Mitarbeiter von INNO-Tech Solutions e.K. verpflichtet, den Kunden unverzüglich und je nach Problemlage zu informieren:

– einen neuen Liefertermin vereinbaren (mit schriftlicher oder elektronischer Zustimmung des Käufers), oder

– die Bestellung des Kunden stornieren Bei Vorliegen solcher Hindernisse und rechtzeitiger Benachrichtigung des Kunden;

der Käufer kann keinen Schadensersatzanspruch geltend machen die durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen.

———————————————————————————————————————

Für den Fall, dass der Kunde die Ware (Produkte) oder Dienstleistung nicht innerhalb der vereinbarten Lieferfrist übernehmen kann, INNO-Tech Solutions e.K. behält sich das Recht vor, eine Rechnung über den Wert der bestellten Produkte oder Dienstleistungen auszustellen.

Gleichzeitig ist es zulässig, die Kosten für Transport, Umschlag und Lagerung von Waren zu berechnen und eine Rechnung darüber auszustellen. Die Verantwortung für die Produkte geht am Tag der Abholung der Sendung durch den Spediteur auf den Kunden über. Für den Fall, dass Der Kunde erhält die Ware (Paket) durch eigenen oder beauftragten Transport, INNO-Tech Solutions e.K. übernimmt keine Verantwortung für den Verlust des Pakets oder Schäden, die durch den Transport verursacht werden.

 

VERKAUFSPREISE

Die Preise der Produkte oder Dienstleistungen werden durch die gesendeten Angebote und die übermittelte Benachrichtigung über den gewährten Rabatt bestimmt gegenüber dem Kunden, wenn es sich um Standardprodukte oder -dienstleistungen handelt. Wenn es um besondere Produkte oder Dienstleistungen geht, Die Preise werden durch ein individuelles Angebot ermittelt und dem Kunden schriftlich zugestellt.

Kunde, indem er das Produkt bestellt akzeptiert die angebotenen Preise. Die Lieferparität richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Spediteurs bzw. nach individueller Vereinbarung oder schriftlich Vertrag.

Die Verkaufspreise enthalten keine Mehrwertsteuer.

 

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

INNO-Tech Solutions e.K. verpflichtet sich, eine Rechnung auszustellen und diese zusammen mit den gelieferten Waren oder Dienstleistungen an den Kunden weiterzuleiten (eine Ausnahme kann im Falle einer Vereinbarung sein, wenn das Produkt oder die Dienstleistung in erster Linie unter Arbeitsbedingungen getestet werden muss; wenn die Ware werden an den Kunden geliefert liefert nur mit Lieferschein, den der Käufer bei Erhalt der Ware unterzeichnen und protokollieren muss; und eine Kopie zurück an INNO-Tech Solutions e.K).

Die ausgestellte Rechnung muss innerhalb der vereinbarten Frist und in der bei Vertragsschluss vereinbarten Weise zahlbar sein, das heißt, bei Erhalt der Bestellung bestätigt Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem das Geld auf dem Open-Code-Transaktionskonto von INNO-Tech Solutions e.K. eingeht Geschäftsbanken.

Der Mindestrechnungsbetrag für Käufer auf dem RBiH-Markt OHNE Mehrwertsteuer beträgt 10 KM, während dieser Betrag für INO-Käufer 2000 Eur beträgt wobei INNO-Tech Solutions e.K. alle Kosten für den Transport der Ware zum Standort des Kunden übernimmt (Versandkosten + Warentransport + Kosten der Ausfuhrverzollung); mit Ausnahme der Kosten für die Einfuhrzollabfertigung, die vom Käufer zu tragen sind. Bei einem Warenwert unter 2000 EUR wird dem Kunden zusätzlich der Transport in Höhe des Gebotswertes berechnet.

Für den Fall, dass der Kunde die Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, übernimmt INNO-Tech Solutions e.K. die Verpflichtung, die regelmäßigen gesetzlichen Zinsen zu berechnen, die im Verhältnis zur Menge der Ware und zum Zeitpunkt des Zahlungsverzugs stehen. Im Falle einer erfolglosen Einigung über die Schadensregulierung werden wir nach vorheriger schriftlicher Abmahnung die Forderung gerichtlich einfordern.

 

EIGENTUM

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung, d.h. Einbeziehung in den Vergleich, vor Forderungen, eventuelle Zinsen und Kosten. Nur wenn die Reklamation auf die tatsächliche Lieferung des Produkts zurückzuführen ist bzw Mit der vollständigen Abwicklung der Leistung geht das Eigentum auf den Kunden über. Bis zur Begleichung der Rechnung ist der Käufer verpflichtet, die Ware wie ein rechtmäßiger Eigentümer zu behandeln. Wenn der Kunde nicht zahlt Erhalten Sie die Ware innerhalb der vereinbarten Frist nicht zurück, so ist eine Veräußerung aufgrund des Eigentumsvorbehalts bis zur vollständigen Bezahlung nicht gestattet an einen anderen Kunden. An sämtlichen Beilagen in Angeboten, wie z. B. Skizzen, Plänen usw. behalten wir uns das Eigentum vor. Sämtliche Unterlagen Die von uns an den Kunden versandten Unterlagen dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

BESCHWERDEN

QUANTITATIVE BESCHWERDEN

Der Käufer verpflichtet sich, spätestens innerhalb von 3-5 Tagen nach Erhalt der Ware eine quantitative und qualitative Abnahme der Ware durchzuführen vom Spediteur oder direkte Lieferung durch Project Solutions. Alle Unstimmigkeiten hinsichtlich der gelieferten Mengen und festgestellte Anomalien an den Produkten ist der Käufer verpflichtet, dies innerhalb von 3-5 Tagen zu melden. Hat der Käufer mit dem Transport der Sendung ein Transportunternehmen beauftragt, haftet der Käufer für den dadurch verursachten Schaden Transport (zerbrochene Produkte, Schäden) dem Spediteur zu melden und eine Bestätigung einzuholen. Kaufen Sie sich Gleichzeitig verpflichtet sich Project Solutions, Project Solutions etwaige Transportschäden schriftlich mitzuteilen.

 

QUALITATIVE BESCHWERDEN

INNO-Tech Solutions e.K. steht voll und ganz hinter der Qualität seines „Produkts“ und nur dann, wenn die Produkte (oder Dienstleistungen) in Übereinstimmung mit den empfohlenen Verarbeitungsregimen und mit den richtigen Elementen des Produktionsprozesses verwertet werden.

Qualitative Reklamationen werden in der Weise gelöst, dass nach der Meldung der Reklamation durch den Kunden;

Spätestens innerhalb der Frist Innerhalb von 7 Tagen wird der Termin vereinbart und der Kunde wird vom technischen Personal der INNO-Tech Solutions e.K. besucht und begutachtet alle Elemente des Produktionsprozesses, bei denen die Reklamation aufgetreten ist.

Es ist die Pflicht des Käufers, soweit möglich Bereiten Sie alle Elemente vor, die zur Überprüfung des Prozesses, in dem die Beschwerde entstanden ist, erforderlich sind.

Nach der während der Nutzung des Produkts durchgeführten Analyse und dem Versuch, vor Ort Empfehlungen abzugeben, i findet eine adäquate Lösung für das spezifische Problem des Kunden, wird von der Partei ein Reklamationsprotokoll erstellt INNO-Tech Solutions e.K Das Reklamationsprotokoll mit Abschluss wird dem Kunden spätestens in elektronischer Form zugestellt 3-5 Tage nach der Analyse des Prozesses.

Im Falle der Anerkennung der Beschwerde durch INNO-Tech Solutions e.K. aufgrund der durchgeführten Analyse und Schlussfolgerung des Reklamationsprotokolls werden die aus der Reklamation resultierenden Verpflichtungen mit dem Kunden auf zwei Arten erfüllt: – Erstellung neuer Produkte (innerhalb des mit der ursprünglichen Lieferung vereinbarten Zeitraums) – Ausstellung der Buchungsmitteilung in der vereinbarten Höhe der Forderung und buchhalterische Abrechnung Bis zur erfolgreichen Lösung der Reklamation ist der Kunde verpflichtet, die Produkte aufzubewahren und sie wie ein guter Verwalter zu behandeln. andernfalls ist er für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

 

STREITBEILEGUNG

Wir versuchen stets, alle Streitigkeiten und Unstimmigkeiten mit dem Kunden einvernehmlich auf der Grundlage korrekter Geschäftspraktiken zu lösen Wenn dies nicht möglich ist, ist das zuständige Gericht für die Beilegung von Streitigkeiten zuständig.